Das eCMR hat bereits einen rechtlichen Wert
Das eCMR fällt unter das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen CMR, das seit 2011 auf internationaler Ebene in Kraft ist und dem Frankreich beigetreten ist. Er ist es, der dem elektronischen Frachtbrief zwischen den Vertragsparteien (Absender, Frachtführer, Empfänger) rechtliche Bedeutung verleiht. Was zählt: zuverlässige elektronische Signatur, Datenintegrität, Zeitstempel, Rückverfolgbarkeit und Archivierung. Sie können daher ein heute rechtsgültiges eCMR-Tool ohne eFTI-Zertifizierung nutzen.